AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Tanzschule Grenke angebotenen und durchgeführten Kurse sowie für alle anderen von der Tanzschule durchgeführten Veranstaltungen. Maßgeblich ist die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Fassung der AGB. Sitz der Tanzschule ist 24114 Kiel, Deliusstraße 3-5.

  • 2 Unterrichtstage und Unterrichtszeiten

Die Unterrichtstage und Unterrichtszeiten für die jeweiligen Kurse werden in einem Kursplan festgelegt. Der Unterricht der fortlaufenden Gruppen findet wöchentlich statt, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und die schleswig-holsteinischen Schulferien. Bei Ausfall oder Erkrankung des Instruktors versuchen wir für qualifizierte Vertretung zu sorgen. Für vom Kunden versäumte oder abgesagte Kursstunden ist die Tanzschule nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB). Der Kurspreis kann in solchen Fällen nicht gekürzt oder erstattet werden. Versäumte Unterrichtsstunden können jedoch nach Absprache mit der Tanzschule innerhalb der Laufzeit des Kurses in einem anderen Kurs derselben Tanzart nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt nicht.

  • 3 Kurspreise

Die Kursgebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Kursplan und ggf. dem Angebotsprospekt. Die Kursgebühren beinhalten die Gema-Gebühr. Die angegebene Kursgebühr ist pro Person zu verstehen. Die Bezahlung der Kursgebühren bei fortlaufenden Kursen erfolgt Bar, per Bankeinzug/Lastschrift oder Dauerauftrag. Die Bezahlung von einzelnen Kursstunden erfolgt am 1. Kursabend bar, via PayPal oder per Vorabüberweisung.
Die Tanzschule hat die Möglichkeit, einmal pro Kalenderjahr die bestehenden Preise für fortlaufende Kurse zu erhöhen. Die davon betroffenen Kunden sind diesbezüglich schriftlich oder per Mail zu informieren.
Das monatliche Kurshonorar bei fortlaufenden Kursen setzt sich aus einem Zwölftel einer Jahresgebühr zusammen. Kalendermonate mit Ferienanteil sind hierbei berücksichtigt, weshalb kein Anspruch auf Preisminderung in solchen Monaten besteht. Bei nicht eingelösten Lastschriften sind die dabei entstandenen Bankgebühren zu erstatten – diese werden im Folgemonat zzgl. einer Aufwands – und Mahnpauschale in Höhe von 5,- € berechnet. Im Falle eines Zahlungsverzuges der Kursgebühren von zwei aufeinanderfolgenden Monaten, ist der gesamte Betrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig.

  • 4 Kündigung

Die Kündigung des Tanzschulvertrages bedarf bei fortlaufenden Kursen der Schriftform. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag mit der gewählten Laufzeit. Sie hat der jeweils anderen Seite bis zum Ablauf der vorgenannten Frist zuzugehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  • 5 Haftung

Die Tanzschule schließt jegliche Haftung für Schäden des Kunden aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen und für Schäden aus Vertragsverletzungen oder aus Verletzungen von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Hiervon ausgenommen ist eine Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Inhabers der Tanzschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Inhabers der Tanzschule beruhen, sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Inhabers der Tanzschule oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Inhabers der Tanzschule beruhen.

  • 6 Getränke/Speisen

Getränke und Snacks werde in der Tanzschule zum käuflichen Erwerb angeboten. Da die Kursgebühren günstig und fair kalkuliert sind, bitten wir Sie höflich darum, unser Angebot von Getränken und Speisen wahrzunehmen. Der Verzehr mitgebrachter Getränke und/oder Snacks ist innerhalb der Räumlichkeiten und im Außenbereich des Grundstücks (Hinterhof) der Tanzschule untersagt. (Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft die "Kindertanzkurse".)

  • 7 Hausordnung

Die Hausordnung hängt in den Räumlichkeiten der Tanzschule aus und gilt grundsätzlich für alle sich dort aufhaltenden Personen. Zuwiderhandlungen können Verwarnungen, Hausverweise, Hausverbot und Kursausschluss zur Folge haben. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht nicht.

  • 8 Kursanmeldung

Die durch den Kunden erfolgte Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung der Kursgebühr. Bei Absage eines Kurses seitens der Tanzschule erhalten die Kunden den vollen Kursbetrag erstattet. Bei Absagen bis spätestens 5 Tagen vor dem geplanten Kursbeginn sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Bei kurzfristigeren Absagen besteht ein Schadensersatzanspruch nur, soweit seitens des Inhabers der Tanzschule, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Inhabers der Tanzschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Schadensersatzanspruch ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  • 9 Sonstige Vereinbarungen

Absprachen über kostenlose oder ermäßigte Kursbesuche, über Nachlässe für Kursgebühren, Kursstornierungen oder Kündigungsfristen können nur mit dem Inhaber oder der Geschäftsleitung vereinbart werden.

  • 10 Urheberrecht

Die Weitergabe von beigebrachten Schritten und Schrittfolgen ist ausdrücklich untersagt. Die Inhalte der jeweiligen Kurse sind geistiges Eigentum der Tanzschule und unterliegen dem Urheberrecht. Das Filmen von Kursinhalten ist ebenfalls untersagt. Darüber hinaus können gelegentlich in den Räumlichkeiten der Tanzschule oder bei Veranstaltungen der Tanzschule Foto- und Videoaufnahmen getätigt werden. Durch Akzeptieren der AGB ist der Kunde ausdrücklich mit der Nutzung der Foto- und Videoaufnahmen für Werbezwecke durch die Tanzschule einverstanden.

  • 11 Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen und Feiern in der Tanzschule Grenke

I. Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Bedingungen haben Geltung für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Tanzschule Grenke Inh. Dirk Grenke (Tanzschule) und dem Buchenden (=Veranstalter) für Veranstaltungen mit oder ohne gastronomischer Versorgung und aller weiteren hiermit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für den Außenbereich.
  2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Tanzschule diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Angebote der Tanzschule sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung zustande.
  2. Handelt der Veranstalter für einen Dritten, so hat der Buchende dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.
  3. Soweit durch den Vertragsabschluss ganz oder zum Teil ein Mietverhältnis begründet wird, so ist die Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung der Tanzschule ausgeschlossen.
  4. Mitarbeiter der Tanzschule sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Tanzschule.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 5 Monate, so behält sich die Tanzschule das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise, Lohnkosten oder der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 Prozent, kann der Besteller ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.
  6. Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Veranstaltungsteilnehmer dürfen keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit der Tanzschule zu treffen.

III. Preise und Bezahlung

  1. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen und Fieren zu garantieren, behält sich die Tanzschule vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Kosten für Saalmiete/Veranstaltung, Inventar sowie ggf. Speisen und Getränke zu verlangen. In diesem Fall ist der Eingang des vollständigen Betrages bei der Tanzschule Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Der nach der Anzahlung verbleibende Rechnungsbetrag ist 30 Tage VOR der Veranstaltung fällig. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart ist.

  2. Die in der Buchung genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich und wird der Preisberechnung zugrunde gelegt, außer die gemeldete Teilnehmerzahl wird überschritten. Abweichungen von der Teilnehmerzahl muss der Buchende spätestens 10 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um die erforderlichen Vorbereitungen zu ermöglichen.

IV. Änderung der Teilnehmerzahl

  1. Wird die in der Buchung genannte Teilnehmerzahl unterschritten und dies nicht bis zum 10. Werktag vor der Veranstaltung der Tanzschule durch schriftliche Mitteilung mittgeteilt, so wird für jeden fehlenden Teilnehmer 100 Prozent des Preises für gebuchte Optionen wie Workshops, Speisen, Saalmiete und Inventar sowie 50 Prozent für Getränke in Rechnung gestellt.

V. Stornierung

  1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

  2. Im Falle einer Stornierung des Vertrages hat die Tanzschule das Recht eine angemessene Vergütung zu fordern, je nachdem zu welchem Zeitpunkt der Vertrag storniert wurde. Die Höhe der Vergütung ergibt sich wie folgt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Tanzschule kein Schaden entstanden ist:

- Bei Absagen zwischen Buchung und 30 Tagen vor der Veranstaltung werden 50 Prozent der vereinbarten Kosten fällig.

- Bei Absagen von weniger als 30 Tagen vor der Veranstaltung werden 75 Prozent der Vereinbarten Kosten fällig.

  1. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Recht der Tanzschule weitgehenden Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

VI. Dekorationsmaterial, Reinigung, Musik, Kommunikations-Technik

  1. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen, sowie die Aufstellung von Musik und Kommunikationstechnik darf nur in Absprache mit der Tanzschule erfolgen. Der Buchende übernimmt die Gewähr dafür, dass eingebrachte Dekorations- und Arbeitsmaterialien den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und technische Geräte in einwandfreiem Zustand sind. Im Zweifelsfalle kann ein ausreichender feuerpolizeilicher Nachweis eingefordert werden.

  2. Die Räume sind, wenn nicht anders vereinbar, im gereinigten Zustand, wie bei Übergabe vor der Veranstaltung zurückzugeben. Sollten Reinigungsarbeiten erforderlich sein, so können diese auch Nachträglich dem Mieter in Rechnung gestellt.

  3. Die mitgebrachten Dekorationsmaterialien oder sonstigen Gegenstände, sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, darf die Tanzschule die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen. Für verbliebene Gegenstände im Veranstaltungsraum darf die Tanzschule für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen oder eine erforderliche Entsorgung zulasten des Kunden vornehmen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume gebracht worden sind.

  4. Musik im Innenbereich ist gestattet. Bei der Musiklautstärke ist der Vorgabe der Landeshauptstadt Kiel Folge zu leisten. Eine Hausanlage ist in unserer Tanzschule vorhanden, diese kann zur Nutzung mit gemietet werden. Zusätzlicher Auf- und Abbau von Licht- und Tontechnik ist bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn abzustimmen. Sämtliche Technik, Licht-, Ton-, Bühnenelemente sind nach Veranstaltungsende abzubauen und sofort abzutransportieren. Sollten für Licht- und Tontechnik oder sonstige elektrische Geräte eine besondere Stromversorgung benötigt werden, muss dies vorher mit der Tanzschule abgeklärt werden. Etwaige Kosten dafür gehen zulasten des Veranstalters. Die Tanzschule übernimmt keine Gewährleistung für Beschädigung oder Diebstahl. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern im Außenbereich ist nur mit entsprechender Genehmigung des zuständigen Amtes erlaubt. Jegliche Art von offenem Feuer ist strikt verboten.

VII. Haftung

  1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine, Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Tanzschule kann ggf. den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

  2. Die Tanzschule haftet nicht für Garderobe und sonstige Gegenstände des Veranstalters.

  3. Die Tanzschule haftet außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Buchenden und des Teilnehmers nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- und Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind.

  4. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung der Tanzschule für von ihr eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

  5. Im Falle von einfach verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung der Tanzschule ausgeschlossen, es sein denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Tanzschule auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.

  6. Vom Veranstalter eingebrachte Gegenstände lagern ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters in den zugewiesenen Räumen. Die Tanzschule haftet nicht für Schäden Dritter an den mitgebrachten Gegenständen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Das Tanzschule ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder andere von der Tanzschule nicht zu vertretende Leistungshindernisse eintreten. Insbesondere auch wenn die Kreditwürdigkeit des Bestellers objektiv nicht gegeben ist oder keine Sicherheit in Höhe des vereinbarten Preises erbracht wird. Dies gilt auch, wenn die Sicherheit der Tanzschule begründet infrage gestellt ist.

  2. Die Tanzschule ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Buchenden die geschuldete Leistung zu ändern bzw. gleichwertige Raumänderungen vorzunehmen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

4. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Kiel.

Kiel, den 01.07.2020
Tanzschule Grenke / Dirk Grenke